Nicht nur, dass geprüft werden muss ist durch die DIN VDE 0105-100:2015-10 gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch, wie geprüft wird. Hier kann man sagen, bei der wiederkehrenden Prüfung von Maschinen sind aller guten Dinge vier:
Besichtigen – Erproben – Messen – Dokumentieren
Durch gründliche fachmännische Besichtigung prüfen wir, ob ihre elektrischen Maschinen:
- äußerliche erkennbare Schäden oder Mängel aufweisen
- den äußeren Einflüssen am Verwendungsort standhalten
- den zusätzlichen Bauvorschriften für besondere Räume, Anlagen und Betriebstätten noch entsprechen
- noch den Schutz gegen direktes Berühren elektrischer Teile aufweisen
- ob die Schutzmaßnahmen gegen indirektes Berühren noch den Normen entsprechen
- ob bei Schutzmaßnahmen mit Schutzleiter (Erde) die
- Schutzleiter, Erdungsleiter und Potentialausgleichsleiter den notwendigen Querschnitt haben
- ob diese Leiter richtig verlegt und angeschlossen sind
- ob ihre Anschlüsse richtig gekennzeichnet sind
- ob Schutzleiter und Außenleiter nicht verbunden oder vertauscht sind
- ob Schutzleiter und Neutralleiter nicht vertauscht sind
- ob bei Schutzleiter und Neutralleiter die Kennzeichnungen, Trennstellen und Anschlussstellen normgerecht sind
- ob die Schutzkontakte bei Steckvorrichtungen wirksam sind
- ob In Schutzleitern und PEN*-Leitern keine Überstrom-Schutzeinrichtungen vorhanden sind und PEN-Leiter und Schutzleiter für sich alleine nicht schaltbar sind
(*PEN-Leiter (Abk. für englisch protective earth neutral) ist ein Leiter, der zugleich die Funktionen des Schutzleiters (PE) und des Neutralleiters (N) erfüllt. Ein Leiter mit solcher Doppelfunktion ist nur in einem TN-C-System möglich.)
Beim Erproben prüfen wir
- Isolationsüberwachungsgeräte sowie die RCD und FU-Schutzeinrichtungen durch Betätigen der Prüftaste
- die Wirksamkeit von Schutzrelais, Verriegelungen und Not-Ausschaltungen, das heißt alle Stromkreisen und Einrichtungen, die für die ihre Sicherheit wichtig sind
- die korrekte Rechts-Drehrichtung bei Drehstromanschlüssen
- die erforderlichen Anzeige und Signaleinrichtungen, beispielsweise Meldeleuchten oder die Schaltstellungsanzeige bei ferngesteuerten Schaltern
Das Messen ist der dritte Prüfschritt
Hier ermitteln wie bei Anlagen und Maschinen alle Messwerte, die eine Beurteilung der Schutzwirkung unter Fehlerbedingungen ermöglichen. Beispielsweise
- Schleifenwiderstand
- Spannungsfall
- Schutzleiterwiderstand
- RCD / FI-Prüfung auf Auslösezeit und Auslösestrom
- Ansprechwert von Isolationsüberwachungseinrichtungen
- Isolationswiderstand
Den Schluss bildet der gerichtsfeste Bericht der Prüfung
Hier halten wir fest, genau nach Vorschrift der VDE 0105-100,
- wie geprüft wurde,
- was geprüft wurde
- und zu welchem Ergebnis die Prüfung führte.
Diese Dokumentation schützt Sie im Falle eines Falles vor schwerwiegenden Folgen, die sie geschäftlich oder sogar privat ruinieren können.
Zeugnis dafür, dass Ihr Betriebsmittel die Prüfungen bestanden hat ist das Prüfsiegel, mit dem wir Ihr Gerät auszeichnen. Sie werden das gute Gefühl genießen, das Ihnen dieses Siegel vermittelt.